Aktueller Vorstand des Fördervereins Ringen in Seeheim e.V.

Anlässlich der Mitgliederversammlung des Fördervereins begrüßte der Vorsitzende Marcus Schneider die anwesenden Mitglieder.

Der Vorsitzende und der Rechner verlasen ihre Berichte.
Nach der Entlastung des bisherigen Vorstands fanden Neuwahlen für die kommenden zwei Jahre statt.
 
Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:

Marcus Schneider 1. Vorsitzender
Tobias Bauer 2. Vorsitzender
Hagen Milius Schriftführer
Werner Putz Rechner
Cetin Güldag Beisitzer
Horst Gebauer Beisitzer
Thomas Schneider Beisitzer
Martin Machleid Beisitzer

 

Der neue und alte Vorsitzende Marcus Schneider bedankte sich bei den ausgeschiedenen Vorstandsmitgliedern. 


 

Ergänzungswahlen Februar 2009

Bedingt durch die mehr als traurige Tatsache, daß im Sommer 2008 der 2. Vorsitzende des Fördervereins Frank Arnold verstorben ist und Lutz Nebenthal aus beruflichen Gründen sein Amt niederlegen musste, fanden auf der Jahreshauptversammlung notwendige Ergänzungs-wahlen zur Vorstandschaft des Fördervereins statt. Dabei wurde Ulrich Arndt zum 2. Vorsitzenden des Vereins und Harald Winter als neuer Beisitzer in den amtierenden Vorstand gewählt.

Gründung des Fördervereins Ringen in Seeheim e.V.

Am 11.12.2007 versammelten sich auf Einladung von Jörg Althaus, folgende zwölf Personen, zur Gründung des Fördervereins Ringen in Seeheim e.V.:

 

Jörg Althaus, Frank Arnold, Hagen Milius, Gerhard Götz, Cetin Güldag, Rolf Husar, Uwe Schnatz, Richard Raupach, Marcus Schneider, Ulrich Arndt, Thomas Schneider, Lutz Nebenthal.

 

In den Vorstand gewählt wurden:

Jörg Althaus 1. Vorsitzender
Frank Arnold 2. Vorsitzender
Hagen Milius Schriftführer
Cetin Güldag Rechner
Richard Raupach Beisitzer
Marcus Schneider Beisitzer
Ulrich Arndt Beisitzer
Thomas Schneider Beisitzer
Lutz Nebenthal Beisitzer

 

Der Zweck des Vereins ist die ideelle und finanzielle Förderung des Kraftsportvereins 1909 Seeheim e.V.

 

Der vom Idealismus getragene Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er wird als Förderverein nach § 58 Nr. 1 AO tätig, der seine Mittel ausschließlich zur Förderung der steuerbegünstigten Zwecke von Körperschaften des in § 2 Ziffer 1 genannten steuerbegünstigten Zwecks der Vereins KSV 1909 Seeheim e.V. verwendet.